Nach Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der nach Artikel 140 GG in das Grundgesetz eingegliedert wurde, haben Kirchen ein eigenes Arbeitsrecht.
Dies ist ein wichtiger Grundpfeiler des Kirchenrechts. Die Frage ist, wie lange dieser Pfeiler noch erhalten bleibt.
Laut TOPIC will sich die neue Regierung genau damit befassen. Im Koalitionsvertrag liest sich das folgendermaßen:
„Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.“
Es ist nichts neues, dass besonders die evangelische Kirche immer linker und grüner wird, aber wenn dieses Recht fällt, wird sie bald nicht mehr von staatlichen Einrichtungen zu unterscheiden sein. Wenn Sie mich fragen, ob beispielsweise ein Mediziner, welcher jahrelang gute Arbeit in einem kirchlichen Krankenhaus geleistet hat, nach einer Scheidung und Wiederheirat entlassen werden soll, kann ich Ihnen das nicht sagen.
Jesus sagt in Matth. 7,1 „Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet.“
Ich denke, dass man sich u.a. in solchen Fällen daran erinnern soll. Richter ist immer Gott und ihm muss man es überlassen. Aber das Kirchenrecht darf auf keinen Fall aufgegeben werden. Nach staatlichem Arbeitsrecht darf ein Arbeitgeber nicht nach der Religionszugehörigkeit fragen. Man stelle sich vor, dass dies auch bei allen kirchlichen Einrichtungen, außer den Verkündigungsdiensten, so ist. Dann hätte jeder die Möglichkeit, dort zu arbeiten, egal was oder ob er glaubt. Es wird dann nicht lange dauern, bis Forderungen geäußert werden, wie man sie z.B. in manchen Schulen bereits kennt. Dann müssen die Kreuze weg, das Schweinefleisch verschwinden ...
Es soll kein Mensch diskriminiert werden, auch wenn er das Heil, also Christus ablehnt, er darf aber keinen Einfluss haben, welcher einen Christen ins Wanken bringen könnte. Selbst Salomo ist eben solchen Einflüssen erlegen. Wenn die Kirchen nicht noch weiter in die Bedeutungslosigkeit verschwinden wollen, sollten sie um ihr Recht kämpfen. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.