Psalm 23

Der HERR ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. Er weidet mich auf einer grünen Aue und führet mich zum frischen Wasser. Er erquicket meine Seele. Er führet mich auf rechter Straße um seines Namens willen. Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich. Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein.Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Hause des HERRN immerdar.

Psalm 23

Der HERR ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. Er weidet mich auf einer grünen Aue und führet mich zum frischen Wasser. Er erquicket meine Seele. Er führet mich auf rechter Straße um seines Namens willen. Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich. Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein.Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Hause des HERRN immerdar.

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CPD-Infos SPD-Positionspapier Kindermord
30.06.2024zurück
von Oliver Zielinski

SPD-Positionspapier Kindermord








Vor wenigen Tagen, am 25. Juni, hat die SPD ein neues Positionspapier veröffentlicht, in welchem sie ihre Forderung aus dem Wahlkampfprogramm bestätigt und konkretisiert. Zum Thema Kindstötung im Mutterleib findet sich zwar nicht viel neues, dennoch hat es das Papier in sich.

In ihrem sog. „Zukunftsprogramm“ – ein spöttischer Name für die betroffenen Kinder, denn sie haben keine Zukunft in diesem Leben – fordert die SPD die Streichung des §219a und 218 ff. Der §219a ist bereits Geschichte. Der erste Schritt in Richtung Normalisierung von Kindstötungen ist also bereits getan. Es kam, wie zu befürchten war: Die sog. Abtreibung wird so zahlreich und selbstverständlich beworben, dass man den Eindruck bekommt, es wäre doch nichts dabei. Ein gewöhnliches Vorhaben wie putzen. Wer einen sog. Schwangerschaftsabbruch als so gewöhnlich ansieht, für den ist die Abschaffung des §218 ff nur eine logische Konsequenz.

Das Positionspapier zeigt nun viel deutlicher, wie sich die SPD das vorstellt und was für ein wirres Rechtsverständnis diese Partei hat. Im Kern geht es der SPD darum, die Kindstötung so weit wie möglich zu legalisieren. Bisher ist es so, dass ein Schwangerschaftsabbruch zwar als Straftat gilt, aber ungestraft bleibt, wenn sich die Frau vorher hat beraten lassen und nicht mehr als zwölf Wochen seit der Empfängnis vergangen sind. Unter bestimmten Bedingungen ist der Zeitraum auch heute schon länger.

Für die Genossen der Kanzlerpartei ist das ein unhaltbarer Zustand. Unter dem Vorwand, Frauenrechte stärken zu wollen, streben sie eine völlig legale Kindstötung im Mutterleib an „bis zum Zeitpunkt der eigenständigen Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus“, welche etwa ab der 24 Woche gegeben ist. Zu diesem Zeitpunkt ist das Kind schon sehr weit entwickelt und längst empfindungsfähig. Aber auch lange davor hat das Kind längst alle Gliedmaßen, bewegt sich und nimmt wahr, was passiert. Diese Kinder sollen nach dem Willen der SPD (und auch der Grünen) völlig willkürlich getötet werden dürfen. Die SPD spricht diesen Kindern jedes Lebensrecht vollkommen ab, so als würde das fünfte Gebot nicht für Kinder im Mutterleib gelten. Die vielleicht für manche Menschen logisch erscheinende Argumentation der Überlebensfähigkeit außerhalb des Uterus offenbart aber nur kinderfeindliche Ignoranz, denn wer beispielsweise sein einjähriges Kind sich selbst überlassen würde, würde schnell feststellen, dass auch dieses nicht überleben kann. Natürlich ist mir auch klar, dass das Kind erst längerfristig überleben kann, wenn ein bestimmter Entwicklungsstatus erreicht ist, trotzdem tötet jeder, der ein Kind vorher abtreibt, denn spätestens, wenn das Herz schlägt, kann das Vorhandensein von Leben wohl kaum abgesprochen werden. Manche Menschen werfen an dieser Stelle gerne die Frage auf, ob es denn ein Mensch sei oder ab wann Menschsein beginnt. Diese Frage habe ich nie verstanden, denn natürlich ist es ein Mensch, was denn sonst?

Diese Regelung bringt auch eine Gefahr mit sich, die möglicherweise gerne in Kauf genommen wird. Ist der Zeitraum verstrichen, und die Frau ist bei einem Arzt der Abtreibung, wie auch die SPD, als Gesundheitsversorgung sieht, würde es möglicherweise reichen, zu diagnostizieren, dass das Kind noch nicht weit genug entwickelt ist. So kann vielleicht auch dann noch eine straffreie Abtreibung vorgenommen werden.

Die Kanone der „Überlebensfähigkeit“ ist aber nicht die einzige, mit der die SPD den Kindern an den Kragen will. Sie gibt sich gesetzestreu und argumentiert mit dem Grundgesetz, so heißt es:

„Die Pflicht zum Austragen einer Schwangerschaft greift tief in das körperliche und reproduktive Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Frau ein.“

Ausgerechnet die „körperliche Unversehrtheit.“ Diese hat während der Coronapandemie keine Rolle gespielt. Man hat mit allen Mitteln versucht, die Menschen in die Spritze zu zwingen, obwohl Wirksamkeit und Nebenwirkungen kaum bekannt waren. Die Folgen werden auch heute noch verharmlost. Wenn es aber um das Töten ungeborener Kinder geht, sieht man die körperliche Unversehrtheit gefährdet, so, als wäre die Schwangerschaft eine Krankheit, das Kind der Virus, und so, als wäre der Körper des Kindes das Eigentum der Mutter. Bei einer solchen Argumentation bekommt man den Eindruck, als seien wir wirklich die wilden Barbaren, für die uns die Römer damals gehalten haben. Was ist das für ein wirres Rechtsverständnis! Man dreht es sich, wie man es braucht.

Aber auch das ist längst nicht alles. Kindstötung soll zum Menschenrecht werden. Im Positionspapier heißt es:

„Internationale Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation und verschiedene Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen sehen den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen als grundlegendes Menschenrecht an.“

Die SPD hat für ihr Vorhaben Verbündete wie die WHO und die UN. Würde die Abtreibung zum Menschenrecht erklärt, hätte es unabsehbare Folgen. In dem Papier wird zwar bekräftigt, dass kein Arzt gezwungen werden soll, solche Eingriffe vorzunehmen, jedoch ist zu befürchten, dass dies gar nicht durchgesetzt werden kann. Wenn Abtreibung zum Menschenrecht wird, wäre die logische Konsequenz, dass sich ein Arzt strafbar macht, wenn er den Eingriff verweigert. Das muss nicht zwingend so sein, aber denkbar ist es. Vielleicht ist dies auch von vornherein nur ein Trick, denn die SPD beklagt, dass es viel zu wenig Ärzte gibt, die diese Eingriffe vornahmen wollen. Mit der Argumentation des Menschenrechts können Ärzte möglicherweise durch die Hintertür dazu gezwungen werden. Genauso wie die UN versucht, die sexuelle Identität zu einem Menschenrecht zu erklären, sodass jeder, der sich gegen diese Ideologie positioniert, vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt werden kann, könnte auch jeder Arzt verklagt werden, der den Eingriff verweigert.

Ärzte werden es nicht leicht haben, wenn es so kommt, wie es die SPD haben will. Zur besseren „Versorgung“ soll folgendes erreicht werden:

„Krankenhäuser, denen die Leistungsgruppe Gynäkologie zugewiesen und finanziert wird, sollten verpflichtet werden, entweder selbst Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen oder schwangere Personen, die dies wünschen, an eine geeignete Stelle weiterzuleiten.“

Ärzte dürften es z.Z. zwar nicht sehr schwer haben, beruflich tätig zu werden, aber der eine oder andere Job in einem Krankenhaus könnte ihnen verwehrt werden, wenn sie nicht zur Kindstötung im Mutterleib bereits sind. Dazu kommt, dass die SPD Ärzte juristisch belangen will, wenn sie Abtreibungen vornehmen, die nach der neuen Regelung nicht zulässig sind. Das ist zwar grundsätzlich richtig, gilt aber nur einseitig, denn die Frau, welche quasi der Hehler ist, soll nicht belangt werden.

Es ist eine Schande, was hierzulande passiert und noch ausgeweitet werden soll. Jährlich werden rund hunderttausend Kinder in Deutschland getötet. Bitte betet, dass es nicht so kommt. Die SPD will die sog. Gehsteigbelästigung unter Strafe stellen und somit diejenigen bestrafen, die sich für das Gute und das Recht einsetzen. Gleichzeitig will sie die Schwachen und Unmündigen töten. Sie erheben sich über Gottes Gebote, und tun was Unrecht ist. Bitte betet auch für sie, dass sie zur Besinnung kommen, damit sie gerettet und die Gesellschaft nicht immer mehr in die Gottlosigkeit verfällt.

„Ich habe mir fast die Augen ausgeweint, mein Leib tut mir weh, mein Herz ist auf die Erde ausgeschüttet über dem Jammer der Tochter meines Volks, weil die Säuglinge und Unmündigen auf den Gassen in der Stadt verschmachten.“
(Klagelieder 2: 11)












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