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Christentum und Politik in Deutschland







10.10.2022
von Oliver Zielinski

Mörder auf freiem Fuß – Justiz zu langsam





Erst im August 2022 wird Lukas V. wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge an Zoe und sexuellen Kindesmissbrauchs in drei weiteren Fällen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Aber aus welchem Grund kam der Serientäter nun frei?

1. Das Urteil gegen Lukas V. ist noch nicht rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision beantragt haben – damit sitzt Lukas V. immer noch „nur“ in Untersuchungshaft.

2. Genau gegen die hat Lukas V. Haftbeschwerde eingelegt. Begründung: Die Untersuchungshaft würde schon seit 2020 dauern – und damit zu lang.

3. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat den Fall geprüft und kommt zum Ergebnis: Lukas V. bekommt Recht! Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, hieß es zur Begründung. Die Verzögerungen seien nicht von ihm verschuldet und die Dauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, so das Gericht.

Der Skandal: In der mehr als 22 Monate dauernden Hauptverhandlung sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage hätten die Sitzungen weniger als zwei Stunden gedauert. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate. Warum das Gericht teilweise nicht mal zwei Stunden am Tag verhandelt hat – unbekannt.

Die Familie des Opfers ist schockiert. Lukas V. sei so gefährlich, dass er nie wieder freigelassen werden dürfe – doch nun ist genau das Gegenteil passiert.
(Quelle RTL.de)

Bei einer solchen Justiz muss man sich nicht wundern, dass Vergewaltigung bis hin zu Mord – besonders seit 2015 – immer weiter zunimmt. Wenn Richter mal nicht genug Gründe finden, das Strafmaß auf ein lächerlich niedriges Niveau zu drücken, dann ist man eben mal ein bisschen langsam. Wie bei einem solchen Verbrechen noch von unverhältnismäßig gesprochen werden kann, ist ohnehin schleierhaft. Man darf gespannt sein, ob der Täter je seine Strafe antritt. Möglicherweise ist er auch bald nicht mehr auffindbar.