Psalm 23

Der HERR ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. Er weidet mich auf einer grünen Aue und führet mich zum frischen Wasser. Er erquicket meine Seele. Er führet mich auf rechter Straße um seines Namens willen. Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich. Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein.Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Hause des HERRN immerdar.

Psalm 23

Der HERR ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. Er weidet mich auf einer grünen Aue und führet mich zum frischen Wasser. Er erquicket meine Seele. Er führet mich auf rechter Straße um seines Namens willen. Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich. Du bereitest vor mir einen Tisch im Angesicht meiner Feinde. Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein.Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Hause des HERRN immerdar.

Menü
  
Mediathek
  
Die Briefe
   Themen

  


CPD-Infos Bibeltreue könnte Kindesentzug bedeuten
27.04.2024zurück
von Oliver Zielinski

Bibeltreue könnte Kindesentzug bedeuten








Ende September 2023 hatte die Bundesleitung der Freien evangelischen Gemeinden (FeG) die Leitlinien zum Thema Homosexualität vorgestellt. In den Leitlinien heißt es u.a.:

„Homosexuelle Partnerschaften finden aus biblischer Sicht keine Zustimmung.“

Der monatelange Prozess findet nun ein Ende mit der Zustimmung zu Gottes Wort, die selbstredend Kritik hervorruft und die Forderung nach Einschränkung der Religionsfreiheit für Christen laut werden lässt.

Wie nicht anders zu erwarten, wurde sofort der Vorwurf der Homophobie laut, den Pastor Harald Köchling, Leiter der FeG Rotenburg, richtigerweise zurückweist. Auf Kreiszeitung.de wird er folgendermaßen zitiert:

„Dass wir homophob sein sollen, ist völliger Blödsinn. Wir respektieren jeden Menschen unabhängig von seiner sexuellen Identität.“ …

„Wenn man ein Lehramt besetzt, muss das eigene Leben mit dieser Lehre übereinstimmen. Und die biblischen Texte sind hinsichtlich Homosexualität eindeutig, das kann ich als Theologe nicht einfach streichen.“

Der Autor des Artikels der Kreiszeitung, Tom Gath, hat für die Haltung der FeG keinerlei Verständnis, da Trauungen homosexueller Paare und die Berufung solcher Pastoren so ausgeschlossen sind. Gath stellt mit seiner Kritik aber nicht nur seinen Unglauben unter Beweis, sondern auch seine Ablehnung zu geradlinigem Verhalten, welches orientierungsgebend ist. In der Bibel ist u.a. folgendes zu lesen:

„Wenn jemand bei einem Manne schläft wie bei einer Frau, so haben sie beide getan, was ein Gräuel ist, und sollen des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie.“
(3. Mose 20:13)

Wer nicht an Gott glaubt bzw. die Bibel nicht als Gottes Wort anerkennt – so würde ich Gaths Haltung jedenfalls verstehen – wird die o.g. Aussage immer kritisieren aber muss auch erkennen, dass er in die Religionsfreiheit eingreift. Entgegen dem, was man verständlicherweise vermutet, will ich mit diesem Artikel nicht direkt über Homosexualität sprechen, mir geht es im Kern um etwas anderes: Köchlings Aussagen sind logisch und dürfen, wie im Verlauf des Artikels der Kreiszeitung gefordert wird, nicht dazu führen, dass die Politik an dieser Stelle eingreift, da sie kein Recht dazu hat. Ein einfaches Beispiel:

An vielen Gesetzen in diesem Land mag es Kritik geben, welche auch berechtigt ist. Wenn beispielsweise auf einer Landstraße nur 30 km/h gefahren werden dürfte und jemand mit 100 km/h geblitzt wird und seinen Führerschein verliert, muss er sich nicht wundern. Wenn dieser dann dagegen klagt und verliert, weil sich der Richter an die Gesetze hält, kann man dem Richter keinen Vorwurf machen. Er hat seine Arbeit gemacht. Er muss sich an die Gesetze halten, auch wenn sie unverständlich sind. Die Möglichkeit, an die Verantwortlichen heranzutreten und eine angemessenere Geschwindigkeitsbegrenzung zu fordern, ist ja gegeben. Nicht möglich ist es, zu tun was man will, und sich dann noch zu beklagen, wenn es schief geht.

So verhält es sich auch mit Gottes Wort, welches die Bibel ist. Jeder, der über Gottes Wort spricht, muss es recht tun und darf nicht dem Zeitgeist folgen, der oft etwas anderes fordert. Dabei geht es nicht speziell um Homosexualität, sondern um alles, was die Bibel sagt. Wenn also ein Pfarrer über Homosexualität spricht, muss er das dem Wort gemäß tun, genauso wie er das über die Auferstehung, Dreieinigkeit, Taufe … tun muss. Wer die Haltung der FeG-Bundesleitung kritisiert, muss den Beweis für seine Meinung aus der Bibel herleiten. Wenn das gelingt, so dass die Bibel nicht eindeutig ist, müssen beide Meinungen zugelassen werden und jeder nach seinem Gewissen und Glauben handeln. Bei dieser Beweisführung darf das Wort selbstverständlich nicht verdreht werden. Wenn aber eine Aussage eindeutig ist, muss danach gehandelt werden, und das, was die Bibel sagt, muss auch gesagt werden dürfen, da sonst in die Religionsfreiheit der Christen eingegriffen werden würde und einen Schritt in Richtung Christenverfolgung darstellen würde. So wie man von einem Richter erwartet, dass er Recht spricht nach den geltenden Gesetzen, so muss auch der atheistischste Mensch hinnehmen, dass die Kirche nach Gottes Wort predigt und handelt. Feindselig oder um am o.g. Beispiel zu bleiben homophob ist das nicht, denn Christus hat uns gezeigt wie, wir mit solchen Menschen umgehen sollen. Nach dem Gesetz Mose hätte die Ehebrecherin gesteinigt werden müssen. Der HERR hat aber der aufgebrachten Menge gezeigt, dass sie alle Sünder sind, wie die Ehebrecherin. Aufgrund dieser Erkenntnis ist dann einer nach dem anderen gegangen und die Frau wurde nicht gesteinigt. Weiter heißt es dann:

„Da richtete Jesus sich auf und sprach zu ihr: Wo sind sie, Frau? Hat dich niemand verdammt? Sie aber sprach: Niemand, Herr. Jesus aber sprach: So verdamme ich dich auch nicht; geh hin und sündige hinfort nicht mehr.“
(Johannes 8: 10-11)

Jesus hat damit klar gemacht, wie seine Nachfolger handeln sollen. Er weiß, dass wir alle Sünder sind und bis zu unserem letzten Tag auf der Erde immer wieder sündigen und so fallen werden. Wir dürfen aber im Glauben auf Christus schauen und uns unserer Vergebung gewiss sein. Dabei dürfen wir selbstredend nicht an erkannten Sünden festhalten und müssen immer wieder Buße tun. So wie uns unsere Sünden vergeben sind, sollen wir aber auch anderen vergeben und die Menschen in Liebe annehmen. Wir dürfen den anderen nicht richten für seine Verfehlungen, aber die Sünde muss trotzdem als solche benannt werden und auch benannt werden dürfen. Wenn der Kirche das verboten wird, darf sie das nicht hinnehmen, denn das Wort Gottes zählt immer mehr als das Menschenwort. Wir dürfen darauf vertrauen, dass Jesus an den Menschen arbeitet, um sie zur Erkenntnis zu bringen, aber wir müssen auch mitarbeiten, wie es der Sendungsauftrag am Ende des Matthäusevangeliums fordert. Am Beispiel der EKD muss man leider erkennen, dass die FeG eher eine erfreuliche Ausnahme darstellt.

Die EKD wird seit Jahren immer liberaler und verdreht das Wort Gottes immer mehr, um sich dem Zeitgeist anzupassen. Wer aber so handelt, darf sich nicht beschweren, wenn ihm früher oder später die Augen geöffnet werden und er dann nicht glauben kann, was er sieht.

Seit 2010 gilt die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 in Deutschland als verbindlich. Was grundsätzlich gut klingt, kann bald aber zu einem Desaster führen und lässt mich immer deutlicher erkennen, was Olaf Scholz (SPD) wohl gemeint hat, als er gefordert hat, dass die Politik wieder die Hoheit über die Kinderbetten bekommen soll. Im Artikel vom 24. April schrieb ich über das Vorhaben der UN, das Statut von 1998 zu ändern. Wenn das kommt, was sich die Vereinten Nationen vorstellen, gilt es als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, wenn man sich gegenüber LGBTQ oder auch Homosexualität kritisch äußert. Jeder Pastor, der dann noch dieses Thema aufgreift und bibeltreu verkündigt, begeht ein Verbrechen. Diese Einschränkung der Religionsfreiheit ist aber längst nicht alles.

In Artikel 3 S. 1 der o.g. Konvention heißt es:
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

In Artikel 8 S. 1 heißt es weiter:
„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.“

Ganz gleich, ob Staat, Kirche oder irgendeine andere öffentlich Einrichtung, wenn über Identität gesprochen wird, ist längst Usus, dass Homosexualität oder die Zugehörigkeit zu irgendeinem erdachten Geschlecht Teil der Identität ist. Die Bundesregierung hat dies auch jüngst im Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) manifestiert. Seit April darf jeder einmal im Jahr sein Geschlecht wechseln. Allein die Tatsache, dass dies jedes Jahr passieren kann, zeigt, dass es sich nicht um ein reales Geschlecht handeln kann.

Das o.g. Gesetz zeigt, wohin die Reise geht. Wenn jetzt noch die Vorstellung der UN in Punkto Verbrechen gegen die Menschlichkeit realisiert wird, ist das Konstrukt abgeschlossen.

Wenn sich dann dein Kind einem anderen Geschlecht zugehörig fühlt, weil es ihm so in der Schule oder im Kindergarten eingeredet wurde, hast du das zu akzeptieren. Du darfst nichts dagegen sagen. Das gilt auch, wenn dein Kind nicht davon betroffen ist, aber z.B. dessen Freund. Wenn du deinem Kind nun erklärst, dass es das nicht glauben darf, begehst du ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil du nicht die Identität nach Artikel 8 S. 1 achtest. Da die Behörden nach Artikel 3 S. 1 das Wohlergehen des Kindes im Fokus haben, kann es sein, dass du das Sorgerecht für dein Kind verlierst, denn das regelt Artikel 9 S.1 dieser Konvention, der lautet:

„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern mißhandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.“

Wenn du also nichts anderes tust, als deinem Kind zu erklären, dass es nur Mann und Frau gibt, wie es die Bibel sagt, bist du ein Verbrecher. Das wird dann das Argument zum Entzug des Sorgerechts sein, denn einem Verbrecher kann man kein Kind anvertrauen, da er das Wohlergehen des Kindes gefährdet.

Wer nun glaubt, dass Kindergärten oder Schulen dabei nicht mitmachen oder nur in Einzelfällen, der irrt, denn die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat im letzten Jahr einen Flyer herausgegeben, an dem zu erkennen ist, wie die AWO sich den Umgang mit Trans vorstellt. Die Darstellung ist ausschließlich positiv und lässt erkennen, dass die Kinder in den Einrichtungen in dieser Ideologie bestärkt werden. All das wird vom Staat gefördert, siehe Regenbogenportal des Familienministeriums. Wer es aber wagt auszusprechen, dass es nur zwei Geschlechter gibt, der muss mit Repressalien rechnen. So können Schriften auf dem Index landen, die behaupten, dass es nur zwei Geschlechter gibt oder Professoren werden daran gehindert, Vorlesungen zu halten.

Auch wenn Homosexualität und Trans in diesem Artikel oft genannt sind, ging es mir nicht vorrangig darum. Die Zweigeschlechtlichkeit von Menschen ist eine biologische Tatsache, aber wer sie als Meinung sehen will, kann das gerne tun. Mir geht es hauptsächlich darum, aufzuzeigen, dass die Religionsfreiheit aber auch in Teilen die Meinungsfreiheit, massiv eingeschränkt wird. Was der Staat nicht hören will, wird bekämpft. Es wird vermutlich nicht mehr lange dauern, bis Menschen, die an dem Schöpfungsbericht festhalten, die Kinder weggenommen werden. Warum aber sollte es das Ende sein? In verschiedenen Staaten der Welt ist der Besitz einer Bibel unter Strafe verboten. Christen sind ohnehin die am meisten verfolgte Gruppe weltweit. Hierzulande hört man davon kaum etwas, weil es nicht gehört werden soll. Wundern muss uns das nicht, denn dass es uns passieren kann, dass wir um des Wortes Willen leiden, sagt die Bibel eindeutig. Die Bibel sagt aber nicht, dass wir das gottlose Treiben unwidersprochen hinnehmen sollen. Wenn alle Kirchen einknicken wie die EKD, was kommt dann? Vielleicht eine Strafandrohung, wenn man von Auferstehung spricht, da man diese für unwissenschaftlich hält? Die EU hatte ja seinerzeit versucht, die Begriffe Maria und Josef, sowie Weihnachten zu verbieten, weil die Gefühle der Muslime verletzt werden könnten. Was nicht beim ersten Mal klappt, könnte ja beim zweiten Mal klappen.

Das Bild aber ist eindeutig: die Christenverfolgung nimmt zu. Auch hier in Deutschland wird es immer schlimmer, weil bibeltreue Christen zwangsläufig zum Feind des Staates werden, wie auch Peter Schild bereits aufgezeigt hat. Betet und bleibt beim Wort, was immer man euch einreden will. Betet auch, dass die FeG-Bundesleitung nicht einknickt. Jesus war sozusagen eine Anlaufstelle für geplagte Seelen. Genau das müssen die Kirchen auch sein. Wenn die Menschen in ihrer Not nicht mehr wissen wohin, muss die Kirche da sein, bläst sie aber ins gleiche Horn, macht sie sich der Welt gleich.












Eure Meinung zu dem Thema und Kommentar